Bürgerbeteiligung bedeutet: Mitreden - Mitgestalten - Mitentscheiden
Wie wollen wir Bürgerinnen und Bürger in München wohnen und leben?
Wir Bürgerinnen und Bürger in München sind unzufrieden mit der Bürgerbeteiligung in München.
Wir planen unser Lebens- und Wohnumfeld selbst. Wir gestalten, entwickeln und reden mit bei Stadtplanung, Stadtentwicklung und sozialen Themen.
Wir stellen Fragen, zeigen Argumente und Lösungen auf und bestimmen mit.
Wir brauchen Qualitätskriterien in Entscheidungsprozessen, die Stärkung der Quartiere, einen Bürgerrat und eine Bürgerakademie für eine professionelle Bürgerbeteiligung. Lesen Sie unser Konzept "Bürgerbeteiligung in München - Diskussionsgrundlage und Handlungsempfehlung". Das Konzept soll Wege zeigen, die Bürgerbeteiligung in dem demokratischen Gemeinwesen zu stärken, auszubauen und zu festigen. Es wurde mit allen 21 Bürgerinitiativen der Stadt (Mitgliederstand 2017) abgestimmt.
Aktuelles: 16.01.2024
Es geht weiter mit der Münchner Öffentlichkeitsbeteiligung! Der Stadtrat hat am 29.11.2023 die Umsetzung des Öffentlichkeitsbeteiligungskonzeptes in der Landeshauptstadt München sowie die Einführung eines Einwohner*innenbudgets beschlossen. Zu finden unter https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/7826603, Sitzungsvorlage 20-26 / V 10332 (Endgültiger Beschluss) und hier der Link zum Beschluss: https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/8141700. (die CSU, Freien Wähler, FDP und AfD haben gegen den Beschluss gestimmt.)
Wir sind nun neugierig, wie der Prozess weitergeht und werden wieder informieren.
Weitere Neuigkeiten aus unserem BürgerBündnis München
22.08.2023 - Wir freuen uns, dass die LHM die Beteiligung in München stärken will und der Stadtrat Ende Oktober über ein neuen Öffentlichkeitsbeteiligungskonzept entscheiden wird. Unsere erste Stellungnahme zu dem Konzept mit unseren Anmerkungen und Fragen, die wir am 15.02.2023 dem Direktorium übersandt haben finden Sie hier. Unsere zweite Stellungnahme zur aktuellen Beschlussvorlage zur „Umsetzung des Öffentlichkeitsbeteiligungskonzepts in der Landeshauptstadt München, Einführung eines Einwohner*innenbudgets (Entwurf ÖBK)“ vom 16.06.2023 haben wir hier veröffentlicht und am 17.07.2023 der LHM zugesandt.
24.07.2023 - Mitgliederversammlung 2023 - Der Sprecherrat (Albert Sesselmeier, Hans-Ulrich Gräger, Prof. Helge Rossen-Stadtfeld, Marion Kutscher) wurde wiedergewählt und ist unter der E-Mail ssg[at]buergerbuendnis-muenchen.de erreichbar.
19.07.2023 - Die Landeshauptstadt München hat ein Öffentlichkeitsbeteiligungskonzept (ÖBK) mit Einführung eines Bürger*innenbudgets als Beschlussvorlage erarbeitet. Unser BBM war in den Prozess eingebunden. Wir haben zwei Stellungnahmen dazu abgegeben. Nähere Infos in Kürze.
Wir fordern eine stärkere und verbindliche Bürgerbeteiligung für München.
Denn WIR sind die Stadt und wollen mitreden, mitgestalten und mitentscheiden. Dazu sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- die Bürgerbeteiligungskultur verbessern – Dialog auf Augenhöhe!
- Erfahrungen der Bürgerinitiativen sichtbar machen, Bedarfe der Bürger*innen darstellen
- Debatten anstoßen – auch themenübergreifend, neue Dialogformate entwickeln und einfordern
- Bürgerbeteiligungsstruktur (Bürgerakademie und Bürgerrat) erweitern
- Leitlinien/Satzung (Qualitätskriterien im Entscheidungsprozess) entwickeln und umsetzen
- Lokales & „überlokales“ Wissen vernetzen – Schwarmintelligenz fördern, sich gegenseitig helfen und unterstützen
- die Zukunft Münchens gestalten – Visionen entwickeln
- Partnerschaften/Kooperationen ausbauen
Unser Netzwerk der Münchner Bürgerinitiativen fordert eine stärkere und verbindliche Bürgerbeteiligung in München und Bayern
Das BürgerBündnis München hat ein Konzept zur „Bürgerbeteiligung in München – Diskussionsgrundlage und Handlungsempfehlung“ erstellt. Das Konzept soll Wege zeigen, die Bürgerbeteiligung in dem demokratischen Gemeinwesen zu stärken, auszubauen und zu festigen. Es wurde mit allen 21 Bürgerinitiativen der Stadt (Mitgliederstand 2017) abgestimmt.
Vorgestellt wird in dem Konzept zum einen das neue Gremium „Bürgerrat“. Dieser soll in weitestmöglicher Distanz zu den politischen Parteien, im Übrigen nach den Kriterien der Repräsentanz, Expertise und Betroffenheit eingerichtet werden. Der „Bürgerrat“ wird im Verhältnis zu Stadtverwaltung und Politik vor allem die Funktionen der Vermittlung und des Monitoring wahrzunehmen haben. Er soll gerade die Bedarfe in der Bürgerschaft erfassen, die im institutionalisierten Politikbetrieb immer häufiger unbetreut bleiben. Auch soll er auf eine Qualifizierung der Kommunalpolitik hinwirken, indem er Qualitätskriterien guter zeitgemäßer Politik wie etwa Transparenz, Sachbezogenheit und Responsivität ausarbeitet. Bei alledem geht es dann nicht nur darum, drängende Bedarfe der Stadtbürgerschaft darzustellen, ihre Geltendmachung anzuregen, ihre Bearbeitung anzumahnen und ihre Verwirklichung zu fördern, dies insbesondere durch echte Letztentscheidungskompetenzen der Bürgerschaft selbst. Vielmehr soll die Bürgerschaft insgesamt befähigt werden, sich in die kommunale Willensbildung und Entscheidung einzumischen, um sich so ihr Gemeinwesen wieder anzueignen.
In engstem Zusammenhang damit soll zum anderen eine „Bürgerakademie“ gegründet werden. Sie wird mit wissenschaftlicher und sonst fachlicher Kompetenz auszustatten sein, um dem „Bürgerrat“ beratend beistehen zu können. Auch sie muss deshalb fern aller Parteipolitik eingerichtet sein, allein der Erforschung, Entfaltung und weiteren Förderung des Gemeinwesens verpflichtet. Das schließt ihre Vernetzung mit anderen stadtpolitisch wichtigen Akteuren wie Unternehmen, Verbänden oder zivilgesellschaftlichen Einrichtungen keineswegs aus, sind doch auch solche Akteure wichtige Faktoren der kommunalen Zivilgesellschaft.
Nur in einem Zusammenspiel von Gemeindevertretung, Verwaltung und neuen Organen bürgerschaftlicher Selbstorganisation wie „Bürgerrat“ und „Bürgerakademie“ sind aus unserer Sicht eine zukunftsfähige Entwicklung der Stadt, ein soziales Miteinander in ausreichender Zufriedenheit und die notwendige ökologische Wandlung der Stadtgesellschaft möglich. Qualitätskriterien im Entscheidungsprozess müssen eingeführt und verbindlich verankert werden. Die Grenzen und Strukturvorgaben des Kommunal- und Planungsrechts müssen bei alledem ausgeweitet werden. Auch das ist freilich dringend zu empfehlen. Nur dann kann die schon weit fortgeschrittene Erosion des demokratischen und bürgerschaftlichen städtischen Gemeinwesens verlangsamt, vielleicht aufgehalten werden.
Immer sind es vor allem die Lebenswelten der Bürgerinnen und Bürger, die von den Entscheidungen zum „Ob“, „Wie“ und „Wann“ kommunaler Planung und Gestaltung betroffen sind. Deshalb müssen wir, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt endlich wirklich mitbestimmen können.
BürgerBündnis München, 2.11.2017
Konzept zur „Bürgerbeteiligung in München – Diskussionsgrundlage und Handlungsempfehlung“ mit dem Modell einer professionellen Bürgerbeteiligung von Marion Kutscher
Analyse zum Stand der Bürgerbeteiligung in München von Helge Rossen-Stadtfeld